Rechtliche und steuerliche Alternativen ausländischer Unternehmenstätigkeiten in der Tschechischen Republik
Entscheidend für diese Aktivitäten in der Tschechischen Republik ist:
- Handels- und Zivilgesetzbuch der Tschechischen Republik
- Steuergesetzbuch der Tschechischen Republik
- Bilaterale Steuervereinbarungen
- Bilaterale Investitionsförderungs- und Schutzvereinbarungen (BIPA)
- Abkommen über den Informationsaustausch
- Andere zwischenstaatliche Vereinbarungen, die vor allem für den ordentlichen Verwaltungsbetrieb wichtig sind, wie die Verifikation von ausländischen öffentlichen Dokumenten
Die oben erwähnten Dokumente ermöglichen den ausländischen Gesellschaften seine Tätigkeiten in folgender Weise auszuführen:
- Direkte Beteiligung ausländischer Gesellschaft in der Tschechischen Republik
- Beteiligung ausländischer Gesellschaft durch die feste Niederlassung
- Beteiligung an der tschechischen Tochtergesellschaft (FDI - ausländische Direktinvestitionen)
Direkte Beteiligung ausländischer Gesellschaft in der Tschechischen Republik
Ausländische Gesellschaft kann in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in der Tschechischen Republik tätig werden. Das bedeutet, dass ausländische Gesellschaft berechtigt ist, Verträge zu schließen, Immobilien und verschiedene ausländische Vermögenswerte zu erwerben und zu verkaufen oder Mitarbeiter einzustellen. Allerdings ist es zu betonen, dass in diesem Fall sich alle Aktivitäten in der Tschechischen Republik nach den tschechischen Rechtsvorschriften richten, insbesondere nach den tschechischen Steuergesetze, dem Handelsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Feste Niederlassung (Betreibsstätte) in der Tschechischen Republik
Feste Niederlassung in der Tschechischen Republik hat keine eigene Rechtspersönlichkeit (korporativ). Juristische Person ist dann direkt die ausländische Gesellschaft. Diese Gesellschaft ist auch für abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen einschließlich der Arbeitsverträge verantwortlich. Die Mitarbeiter sind durch Betriebsstätte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ausländischen Gesellschaft, aber sie unterliegen der tschechischen Steuergesetzgebung (PAYE) sowie der Kranken- und Sozialversicherung (NIC). In der Tschechischen Republik erworbene Immobilien sind direkte Vermögenswerte ausländischer Gesellschaft. Feste Niederlassung hat also kein Eigenkapital.
Wirtschaftliche und geschäftliche Tätigkeiten der Betriebsstätte (Einnahmen, Ausgaben, Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten usw.) gehen direkt in die Berechnung der ausländischen Gesellschaft in ihrem Herkunftsland. Die Ertragsbesteuerung der Betriebsstätte kann auf der Grundlage der wirtschaftlichen Ergebnisse (Gewinn- / Verlustrechnung) als Verhältniskriterium des Jahresumsatzes oder auch anders bestimmt werden. Die feste Niederlassung kann auch der Mehrwertsteuer unterliegen.
Feste Niederlassung entsteht entweder freiwillig oder gesetzlich. Sie muss in jedem Fall den tschechischen Steuern (Besteuerungssystem) unterliegen, im Handelsregister und Gewerbeamt eingetragen sind.
Für eine erfolgreiche Registrierung einer ausländischen Gesellschaft sind folgende Schritte erforderlich:
- Existenzprüfung - Auszug aus dem Handelsregister (Gesellschafterliste)
- Entscheidung der ausländischen Gesellschaft über die feste Niederlassung in der Tschechischen Republik
- Geschäftssitz - Sitz der Gesellschaft
- Zulassung von akkreditierten Vertretern (ähnlich zum CEO aber nicht vollständig), Tschechischer CEO könnte auch ausländischer Staatsbürger sein
- Bankkonto – es kann auch ein ausländisches Bankkonto in anderer Währung als CZK sein
Tochtergesellschaft in der Tschechischen Republik
Hinsichtlich des Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Tschechischen Republik könnte es zweckmäßig sein, eine Gesellschaft zu gründen. Es gibt verschiedene Arten von Unternehmen in der Tschechischen Republik; Aber die häufigste und am meisten etablierte ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abkürzung Inc. oder Ltd).
Gesellschaft, die auf diese Weise gegründet ist, ist die tschechische juristische Person, die sie in ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung verwaltet und für ihre Verbindlichkeiten verantwortlich ist. Nach der Gesellschaftsgründung muss sich die Gesellschaft in die tschechischen Steuern, ins Handelsregister und in das Handelsbüro registrieren lassen.
Für die Gründung der Gesellschaft sind folgende Dokumente und Schritte erforderlich:
- Existenzprüfung - Auszug aus dem Handelsregister (Gesellschafterliste)
- Entscheidung der ausländischen Gesellschaft über die Einrichtung der Tochtergesellschaft in besonderer Rechtsform (z.B. Inc.)
- Bankkonto zu eröffnen (auch in anderer Währung als CZK)
- Entscheidung über die Höhe des Eigenkapitals (mindestens 1, - CZK), dann Überweisung des Betrages auf das neue Bankkonto
- Ort der Geschäftstätigkeit zu bestimmen - Sitz der Gesellschaft
- Die Autorisation von mindestens einem CEO, könnte auch ausländischer Staatsbürger sein
- Registrierung im Gewerbeamt
- vom Notar formulierte Partnerschaftsvereinbarung
Die Tochtergesellschaft ist unter anderem auch berechtigt zu Ausschreibungen für Unternehmensförderungen, die aus dem Budget der tschechischen Regierung oder der Europäischen Strukturfonds, d. H. verschiedenen ausländischen Zuschüssen, gewährt werden.
Steuern in der Tschechischen Republik
Mehrwertsteuer
In der Tschechischen Republik sowie in der gesamten Europäischen Union gilt das Mehrwertsteuergesetz. Diese Steuer ist irgendwie vergleichbar mit ausländischen Umsatzsteuern. Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte meinen Artikel auf dem Blog: Europäischer MwSt.-Rahmen und die Verbindung zum EU-Budget.
Als umsatzsteuerpflichtig können alle oben genannten Rechtsformen eingetragen werden. Die Registrierung berechtigt zum Steuerabzug von gekauften Waren und Dienstleistungen. Der aktuelle Grundsteuersatz beträgt 21 %. Es ist auch passend zu erwähnen, dass Dienstleistungen, die anderen EU-Mitgliedsstaaten als Tschechien und Ländern außerhalb der EU zur Verfügung gestellt werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Besteuerung solcher Dienstleistungen im Herkunftsland soll mit Ihrem lokalen Steuerberater besprochen werden, um die optimale Lösung zu finden und die Steuerbelastung zu minimalisieren.
Einkommensteuer, Kfz-Steuer, Vermögenssteuer
Es gibt nur eine föderale Körperschaftssteuer in der Tschechischen Republik. Der aktuelle Steuersatz beträgt 19 %. Lokale Steuersätze gibt es nicht. Die Steuerbelastung ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gering. Die Grundunterschiede zwischen den Steuersystemen in Europa verursachen unterschiedliche Einschätzungen der Steuerbemessungsgrundlage, vor allem in so genannten steuerlich abzugsfähigen Kosten oder Aufwendungen. Alle üblichen Steueraufwendungen sind in Tschechien abzugsfähig.
Gesellschaftsfahrzeuge unterliegen der Kfz-Steuer. Beachten Sie, dass Kfz-Steuer und Zoll sich unterscheiden. Die Höhe ist vom Fahrzeugtyp (Motorklasse) abhängig, aber im Vergleich zu anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens ist sie vernachlässigbar.
Ähnlich wie die Kfz-Steuer unterlegt das Eigentum der Gesellschaft die Vermögenssteuer, genauer Gebäude und Grundstücke.
Nichtsdestoweniger sind Straßen- und Vermögenssteuern für die meisten Gesellschaften absolut vernachlässigbar.
Es ist auch nötig die Sozial- und Krankenversicherung potenzieller Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die gemeinsame Sozial- und Gesundheitsquote beträgt 34% der Bruttolöhne. Diese Zahlungen sind steuerlich abzugsfähige Aufwendungen des Unternehmens.
Für weitere Details oder Ihr Interesse zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir können Ihnen weitere Informationen oder Beratung geben. Wir sind auch in der Lage, alle wesentlichen Dokumente vorzubereiten und auf der Grundlage der Vollmacht alle notwendigen Schritte auszuführen.