Preise

Unsere Preise entsprechen dem Umfang und Qualität unseren Leistungen sowie der Größenordnung vom unseren Risiko (Schadenersatzverantwortung). Unsere Preise sind mit den Preisen der vergleichbaren Firmen, die an dem tschechischen und internationalen Markt tätig sind. Weiter gehen wir von den Arbeits-, Fach- sowie Sprachenansprüchen samt der zusammenhängen Tätigkeiten aus.
(Zum Buchung der Finanzderivate ist z.B. nötig den entsprechenden Model bearbeiten und die Erlöskurven abzuleiten.)

Bei der Preisbildung gehen wir von der tschechische Legislative (Steuerberatungsgesetz) mit Bezug an die internationale Gewohnheit, z.B. StBGebV der Bundesrepublik Deutschland.

Beratung, Buchhaltung

Bei der Preiskalkulationen gehen wir von folgenden Stundensätzen aus:

Beratung 1500,- bis 3000,- CZK / Stunde
Buchhaltung 400,- bis 800,- CZK / Stunde
Sonderarbeiten 300,- CZK / Stunde

Manche Gesellschaften, die externe Buchhaltungsführung anbieten, geben Preise für einen Posten (Zeile) zuzüglich verschiede Zuschläge an. Wir können auch einen solchen Preismodel akzeptieren. Diese Modell ist jedoch sehr täuschend und bei manchen Softwaresystemen, wie z.B. SAP oder Navision, gar nicht einzusetzen. Die Arbeitsansprüche können Sie selbst durch unseres Formblatt (hier) einschätzen.

Lohnabrechnung

Bei den Lohnbearbeitungen gehen wir von den Sätzen je Mitarbeiter. Unsere Sätze liegen zwischen 300,- bis 800,- CZK pro Mitarbeiter und Monat. Größeren Unternehmer bieten wir Mengenrabatt an.

In diesen vereinbarten Sätzen sind schon alle zusammenhänge Leistungen beinhaltet (Vertretung bei der Kontrollen, Jahresbearbeitung, Herausgabe der Bestätigungen für Mitarbeiter und Ämter, Einführung der neuen Mitarbeitern, Herausgabe der Lohnblättern, etc.).

Wir bemühen uns mit den Klienten langfristige Beziehungen zu aufrechterhalten und monatliche Preispauschale zu verabreden. In diesen Fällen sind unsere Preise die Endpreise und beinhalten alle unsere Aufwände (Post- und Telekommunikationsgebühre, Kopieren, SW Lizenzen, Vertretung bei der Kontrollen, Fahrkosten, Zeitverluste, etc.). Eine Ausnahme bilden die Sonderkosten, wie Auslandsreisen, Gerichtsgebühre, externe Sachexpertisen, etc.

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